Altersvorsorge

Private Alters­vor­sorge

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Alters­vor­sorge - Die wich­tigsten Anla­ge­formen zur Absi­che­rung im Alter

Mit der privaten Alters­vor­sorge schon heute an morgen denken

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Mit dem Rentenpaket der Bundesregierung wurde das Rentenniveau für Personen, die 45 Beitragsjahre mit dem durchschnittlichen jährlichen Einkommen erreicht haben, auf 48 % „Netto vor Steuern“ festgelegt. Ein Grund hierfür ist unter anderem die geringer werdende Anzahl an Beitragszahlern für die gesetzliche Rentenversicherung. Und die Tendenz ist weiter fallend. Eine Zusatzrente durch eine private Altersvorsorge ist daher unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt. So können Sie Ihr Rentenalter später einmal genießen!

Deutsche Versicherungsgesellschaften und ihre Produkte unterliegen strengen aufsichtsrechtlichen Regeln. Deshalb können Sie das Geld, das Sie den Versicherern in Form Ihrer Beiträge anvertrauen, sorgenfrei für Ihre Altersvorsorge arbeiten lassen. Bei Rentenbeginn erhalten Sie immer eine garantierte Rente, wenn es sich um ein klassisches Versicherungsprodukt handelt.

Doch wer heute schon an morgen denkt, möchte mehr. Mehr für Mensch und Gesellschaft und mehr für die Umwelt. Weil dies so ist, bietet Ihnen die HanseMerkur Investitionsmöglichkeiten, mit denen Sie auf die Zukunftsthemen Einfluss nehmen können. Weitere Informationen dazu lesen Sie hier.

Private Alters­vor­sorge im Über­blick

Mit der Rürup-Rente lässt sich die Steuerlast senken und die Basisversorgung im Alter aufbauen. Auch für ältere Sparer eine geeignete Altersvorsorge.

Rürup-Rente

Eine private Rentenversicherung, die so flexibel wie Ihr Leben ist? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, jederzeit Ihren Wunschbeitrag einzuzahlen oder in den Rentenfonds zu wechseln.

Private Rentenversicherung

Betrieb­liche Alters­vor­sorge im Über­blick

Direkt­ver­si­che­rung - Alters­vor­sorge

Mit unserer Direktversicherung können Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, indem Sie Ihr Bruttogehalt in eine lohnenswerte Altersvorsorge umwandeln. Übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Beiträge, lohnt sich diese Vorsorgeform besonders.

Direkt­ver­si­che­rung - Arbeits­kraft­si­che­rung

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Gut. Mit der Direktversicherung Arbeitskraftabsicherung sichern Sie sich effektiv gegen eine Berufsunfähigkeit ab. Durch die Entgeltumwandlung erhalten Sie wertvolle Steuervorteile und sparen bei den Sozialabgaben.

Unter­stüt­zungs­kasse

Die lukrative Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung. Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Vermö­gens­wirk­same Leis­tungen

Durch die langfristige Anlage der vermögenswirksamen Leistungen erwirtschaften Sie im Laufe der Zeit nicht nur eine stattliche Summe, sondern sichern sich wertvolle Steuervorteile. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit verschiedenen Durchführungswegen an Ihrer Vermögensbildung.

Fragen und Antworten zur privaten Alters­vor­sorge

Wann soll man mit der privaten Alters­vor­sorge anfangen?

Ein früher Start bringt bessere Renditen

Den Spruch „je früher desto besser“ haben Sie bestimmt schon gehört. Und es ist in der Tat so: Eine Person, die mit 20 bis 25 Jahren bereits anfängt, privat für das Alter vorzusorgen, lässt die Zeit und somit den sog. Zinseszins-Effekt für sich arbeiten. Man muss ja nicht gleich 200 Euro pro Monat zurücklegen – fangen Sie mit Beiträgen an, die zu Ihrer finanziellen Situation passen. Die modernen privaten und betrieblichen Rentenversicherungen sind so flexibel, dass Sie ganz unkompliziert Ihre Beiträge an Ihren Lebensstandard anpassen können.

Aber auch wenn Sie über 40 sind, haben Sie noch viel Zeit, die magere gesetzliche Rente durch eine private Altersvorsorge aufzustocken. In diesem Fall ist eine höhere, aber dafür kürzere Dynamisierung der Beiträge empfehlenswert.

Was ist der Unter­schied zwischen betrieb­li­cher und privater Alters­vor­sorge?

Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht

Der wesentliche Unterschied zwischen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge liegt in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen. Während die Beiträge für die private Alterssicherung aus dem Nettoeinkommen erbracht werden müssen, sind die Beiträge zur bAV sowohl steuer- als auch sozialversicherungsbefreit (Entnahme aus dem Brutto). Andererseits sind die betrieblichen Renten in der Bezugsphase voll steuer- und auch sozialversicherungspflichtig, während die privaten Renten (ausgenommen Riester- und Rürup-Verträge) lediglich mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen.

Wie finde ich die rich­tige private Vorsorge?

Lebensumstände, Ansprüche und Risikobereitschaft

Je nach Lebenslage bieten sich für alle Sparer Möglichkeiten, die Rente ohne großen Aufwand aufzubessern. Wie – das hängt von Faktoren wie dem Alter, Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, individuellem Risikoprofil und den bestehenden Ansprüchen aus gesetzlicher oder betrieblicher Rentenversicherung ab.

Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist ein erster Schritt, Ihren späteren Lebensstandard zu sichern. Das sieht auch der Staat so und greift Ihnen mit hohen Zulagen und Steuervergünstigungen bei Riester unter die Arme. Die dann noch verbleibende Lücke kann z. B. durch Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einer privaten Rentenversicherung, einer Rürup-Rente, durch Fondssparen oder durch Mieteinkünfte einer eigenen Immobilie geschlossen werden.

Sind Sie Angestellter oder Arbeiter, dann passt für Sie die Riester-Rente, die betriebliche Altersversorgung oder die flexible private Rentenversicherung. Zu einer Riester-Rente erhalten Sie viel Geld vom Staat für Ihren Versorgungsaufbau dazu, mit der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie direkt Steuern und Sozialabgaben und mit der flexiblen privaten Rentenversicherung profitieren Sie in der Rentenbezugszeit von der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

Sind Sie selbständig (nicht rentenversicherungspflichtig), dann passt für Sie eine Rürup-Rente oder die flexible private Rentenversicherung. Mit der Rürup-Rente sparen Sie bereits in der Ansparphase Steuern, bei der flexiblen privaten Rentenversicherung profitieren Sie in der Rentenbezugszeit von der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

Welche unter­schied­li­chen Anla­ge­formen gibt es?

Für jeden Beruf und jede Lebenslage die richtige Altersvorsorge

Zu den Anlageformen der privaten Altersvorsorge gehören zum Beispiel:

Rürup-Rente:

Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist eine staatlich subventionierte, privat finanzierte Altersvorsorge. Sie existiert seit 2005 und ist auf den Ökonomen Bert Rürup zurückzuführen. Gerade Gutverdienende, Selbständige oder Freiberufler mit hoher Steuerbelastung haben damit die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge anzusparen.

Private Rentenversicherung:

Die private Rentenversicherung ist besonders in Hinblick auf die Einzahlungsbeträge (je nach Vertragsgestaltung) und auf die vereinbarte Rentenhöhe sowie des Beginns der Rentenzahlung eine sehr flexible Form der privaten Altersvorsorge. Dabei bestimmt der Sparer die Art der Auszahlungen. Zudem kann er weitere Vorsorgebausteine individuell nach seinem Bedarf zusammenstellen. Er wählt zwischen Kapitalauszahlung und Rentenauszahlung zum Ende der Ansparphase und kann z. B. einen Berufsunfähigkeitsschutz einschließen.

Betriebliche Altersvorsorge:

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die einfachste und häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge und bietet eine Möglichkeit, über den Arbeitgeber Versorgungsleistungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers zu erhalten. Sie bietet große Vorteile hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf das Angebot einer bAV. Die bAV kann vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer finanziert werden.

Was passiert bei finan­zi­ellen Engpässen mit dem Alters­vor­sorge-Vertrag?

Passen Sie ihre Verträge Ihren Lebensumständen an

Wenn Sie in der Lage sind, die Beiträge weiter zu bezahlen, passiert zunächst gar nichts. Da aber oft ein finanzieller Engpass besteht, reduzieren Sie Ihren Beitrag oder stellen Sie den Vertrag erst einmal beitragsfrei. Später können Sie die Beitragszahlung einfach wieder aufnehmen.

Was ist die Renten­lücke?

Die Zahl der Rentenbeitragszahler sinkt weiter

Die Geburtenraten sinken, die durchschnittliche Lebenserwartung steigt pro Kalenderjahr um etwa 3 Monate, was etwa 5 bis 6 Stunden pro Tag entspricht. Die Folge: Schon im Jahr 2030 werden über den Generationenvertrag nur noch 1,5 Beitragszahler einen Rentner finanzieren – im Jahr 2000 kamen noch 1,85 Beitragszahler für einen Rentner auf.

Die (gesetzliche) Rentenlücke ist der Prozentanteil, um den das letzte Nettoeinkommen vor Rentenbeginn die gesetzliche Nettoaltersversorgung nach Rentenbeginn übersteigt. Schon im Jahr 2030 wird das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich auf rund 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Gleichzeitig steigt die Besteuerung der Rentenleistung bis zum Jahr 2058 auf 100 Prozent. Das Problem: Wer heute nicht zusätzlich vorsorgt, wird im Alter auf vieles verzichten müssen.

Der Gesetzgeber hat 2004 das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz beschlossen. Die daraus resultierenden Neuerungen wie z. B. die Nichtanrechnung von Schul- und Hochschulzeiten oder die neue Rentenberechnungsformel werden das Rentenniveau drastisch senken.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Rentenlücke.

Wie hoch wird die gesetz­liche Rente ausfallen?

Was verrät der "Deutsche Rentenversicherung Bund"

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre gesetzliche Rente einmal ausfallen wird? Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, verschiedene Kontoinformationen über Ihre gesetzliche Rente online anzufordern.

Ihre persönliche Rentenlücke gibt Auskunft darüber, welche zusätzliche Altersvorsorge Sie aufbauen müssen, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Da man im Alter einen geringeren Bedarf hat – beispielsweise durch Wegfall der Ausbildungskosten der Kinder, Abbezahlung des Eigenheims etc. – kann man 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens vor Rentenbeginn als bedarfsgerechte Altersabsicherung ansetzen.